Schutz vor sexualisierter Gewalt

Lippische Landessynode beschließt Kirchengesetz

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung am 23. Januar ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Es regelt Anforderungen zum Schutz und nennt Maßnahmen zur Vermeidung und Hilfen in Fällen, in denen sexualisierte Gewalt erfolgt. Das Gesetz ist angelehnt an eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von 2019, welche die Einhaltung einheitlicher Standards, Verfahrensweisen und eines einheitlichen Sprachgebrauchs unter den 20 Mitgliedskirchen zum Ziel hat.

Das Kirchengesetz sieht unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vor, um Betroffenen, die sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende erfahren haben, Unterstützung anzubieten.

Zwar gibt es bereits ein Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und auch unabhängige Ansprechpartner für Betroffene in der Lippischen Landeskirche, aber das Kirchengesetz trifft an mehreren Stellen Regelungen zu Strukturen und Standards, die in der von der EKD vorgegebenen Form derzeit in der Lippischen Landeskirche, ebenso wie in den beiden anderen NRW-Landeskirchen, so noch nicht vorhanden sind. Dr. Arno Schilberg, Juristischer Kirchenrat der Lippischen Landeskirche: „Wir werden in diesem Jahr anfangen, die bestehenden Schutzkonzepte zu überarbeiten. Wir werden vermitteln, dass es sich um ein wichtiges Thema handelt. Dies muss professionell angegangen werden. Künftig sollen potentielle Täterinnen und Täter abgeschreckt werden. Kirchengemeinden und Einrichtungen mit ihren Angeboten sollen sichere Orte sein. Nur an sicheren Orten können Menschen gute Erfahrungen mit Kirche machen. Ein Mittel auf dem Weg dahin ist dieses Gesetz.“

Die Lippische Landeskirche ist in der Frage des Umgangs mit sexualisierter Gewalt eng mit der Evangelischen Kirche von Westfalen (EkvW) und der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) sowie mit dem gemeinsamen diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) verbunden. Die drei Landeskirchen werden an verschiedenen Stellen, zum Beispiel der Melde- und Ansprechstelle oder auch der Einrichtung einer unabhängigen Kommission, zusammenarbeiten.

 

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 150.000 Gemeindeglieder

65 reformierte und lutherische Gemeinden (54 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
57 Synodale

 

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

23.01.2021