Archiv 2005 - 2001

18.04.2005

Verträge als Vertauensbasis

Pressemitteilung:Verträge als Vertauensbasis Partnerschaftstagung unter dem Titel „Partner – Projekte – Portemonnaie“

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Auf Einladung von Landespfarrerin Dr. Gesine von Kloeden-Freudenberg (5. von links) und der landeskirchlichen Referentin für Ökumenisches Lernen, Sabine Hartmann (Mitte), sprach Pfarrer Michael Brandt von der VEM (3. von rechts) in Haus Stapelage vor Vertretern lippischer Kirchengemeinden über den Umgang mit Geld innerhalb ökumenischer Partnerschaften.

Die Organisatorinnen, Dr. Gesine von Kloeden-Freudenberg, Landespfarrerin für Ökumene und Mission, und Sabine Hartmann, landeskirchliche Referentin für Ökumenisches Lernen, hatten die Tagung unter das Motto gestellt: „Partner – Projekte – Portemonnaie“. Rund 20 Vertreter lippischer Kirchengemeinden und Partnerschaftsprojekte nahmen daran teil.
Pfarrer Michael Brandt ermutigte seine Zuhörer, innerhalb der Partnerschaften zu Kirchen und Gemeinden auf einen hinreichenden Verwendungsnachweis der gespendeten Gelder nicht zu verzichten. Auch wenn dies Verfahren eher an geschäftliche Verträge denn an familiäre Beziehungen erinnere, so sei es eine Erfolg versprechende Basis, Enttäuschungen vorzubeugen und Vertrauen aufzubauen. Kaum eine Kirchengemeinde oder ein Partnerschaftskreis mache sich Gedanken darüber, wie mit Missgeschicken und Rückschlägen umzugehen sei. Wenn zum Beispiel für Spendengelder ein Fernsehgerät gekauft wurde und keine Schulbücher. Sinnvoll sei es deshalb, Projekte zusammen mit den Partnern regelmäßig auszuwerten und Absprachen über eine zeitliche Befristung zu treffen mit der Möglichkeit, nach Ablauf der Frist neue Vereinbarungen einzugehen.
Es sei kein Fehler, so Pfarrer Michael Brandt, den finanziell unterstützten Partnern eine angemessene Eigenbeteiligung an den Projekten nahe zu legen: „Das fördert die Stabilität der jeweiligen Vorhaben.“ Brandt riet den Vertretern der lippischen Kirchengemeinden davon ab, Löhne und Gehälter für Mitarbeiter ihrer Partnergemeinden zu übernehmen. Das schaffe nicht kalkulierbare Abhängigkeiten. Könnten die hiesigen Gemeinden und Kirchen gegebene Zusagen nicht einhalten, drohten in den Empfängerländern womöglich juristische Auseinandersetzungen zwischen den dortigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Sollen deutsche Gemeinden ihren Partnern zweckfreies Bargeld überweisen, das diese nach eigener Entscheidung verwenden? Dies sei denkbar, wenn das gegenseitige Vertrauen stark ausgeprägt und gewisse Bedingungen erfüllt seien, beantwortete der VEM-Partnerschaftsbeauftragte diese Frage. Die Verteilung der Mittel im Empfängerland müsse durchsichtig und der Empfänger ausreichend legitimiert sein, das Geld zu verteilen.
Pfarrer Michael Brandt überreichte den Gästen der Partnerschaftstagung zur weiteren Vertiefung der Thematik die „VEM-Leitlinien für die Gestaltung von Partnerschaften“. Diese können auch aus dem Internet heruntergeladen werden: www.vemission.org.

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